Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie einen Berechtigungsschein bzw. eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besitzen. Für die Berechtigung/Verpflichtung muss ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs beim zuständigen Ausländeramt, Jobcenter oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie auf bamf.de
Wer bereits einen Berechtigungsschein bzw. eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs hat, muss zunächst an einem offiziellen Einstufungstest teilnehmen. Zu den Terminen
Eine Anmeldung zum Integrationskurs ist nur persönlich unter Vorlage der Berechtigung bzw. Verpflichtung und dem Ergebnis des Einstufungstests möglich. Zu unseren Beratungszeiten