Kursentgelte und Ermäßigungen
Infos über Möglichkeiten der Ermäßigung
Für die nachstehend benannten Personengruppen können Ermäßigungen in Höhe von 50 % für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen gewährt werden. Eine Ausnahme stellen Filmveranstaltungen, Lehrgänge sowie Reisen, Tagesfahrten, Prüfungen und sonstige Veranstaltungen außerhalb Nürnbergs dar. Bei Veranstaltungen, die mit dem Kürzel KE gekennzeichnet sind, ist wegen des erhöhten Aufwands (Miete, Geräteausstattung u. a.) keine Ermäßigung möglich. Auf Material- und Lebensmittelkosten können keine Ermäßigungen gestattet werden.
- Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes
- Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende (gültiger Schüler- bzw. Studierendenausweis, Ausbildungsvertrag)
- Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FöJ))
Voraussetzung für die aufgeführten Ermäßigungen ist, dass bei der Anmeldung ein entsprechender Ermäßigungsnachweis und ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt werden. Diese müssen noch mindestens bis Kursbeginn gültig sein. Über eines der Kontaktformulare auf der Webseite https://bz.nuernberg.de/service/kontakt-beratung ist die Vorlage beider Nachweise datenschutzkonform möglich.
Es kann pro Veranstaltung nur eine Ermäßigungsart in Anspruch genommen werden.
Die Beschäftigten in den Nürnberger Behindertenwerkstätten erhalten eine Ermäßigung gemäß der jeweils aktuellen Kooperationsvereinbarung des BZ mit den Nürnberger Behindertenwerkstätten. Sätze 2 bis 4 unter dieser Ziffer gelten hierbei entsprechend.

Leistungen für Bildung & Teilhabe
Mit den Leistungen für Bildung & Teilhabe fördert und unterstützt die Stadt Nürnberg Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
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WfB-Ermäßigung
Die Beschäftigten in den Nürnberger Behindertenwerkstätten erhalten eine Ermäßigung gemäß der jeweils aktuellen Kooperationsvereinbarung des BZ mit den Nürnberger Behindertenwerkstätten. Die Sätze 2 und 3 unter Infos über Möglichkeiten der Ermäßigungen gelten hierbei entsprechend.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit am Bildungszentrum
Behindertenfahrdienst
Sie wollen zum ersten Mal den unentgeltlichen Transport zu Veranstaltungen des Bildungszentrums nutzen?
Bitte rufen Sie uns an: Tel. 09 11 / 2 31 - 26 87. Wir senden Ihnen die für die Erstanmeldung notwendigen Unterlagen zu und informieren Sie über die jeweils zuständigen Fahrdienste.
Für Fahrten zu Kursen des Bildungszentrums werden Daueraufträge für das ganze Kurshalbjahr entgegengenommen. Die Anmeldung für den Behindertenfahrdienst ist für jedes Kurshalbjahr neu erforderlich. Die jeweilige Kursnummer entnehmen Sie dem Programm. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Abmeldung, wenn Sie zu einem Termin nicht abgeholt werden wollen!
