Das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BQFG) garantiert allen Menschen ein Verfahren zur Prüfung dieser Abschlüsse. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ihr Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland befindet. Im besten Fall wird innerhalb von drei Monaten entschieden, ob der ausländische Abschluss einer vergleichbaren deutschen Berufsqualifikation entspricht. Die ZAQ+ am Bildungscampus der Stadt Nürnberg ist seit Juni 2012 die Anlaufstelle für alle Migrant*innen in Mittel-, Ober- und Unterfranken, die eine Beratung zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse wünschen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom März 2020 vereinfacht und erweitert die gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten und bietet Unternehmen für die Rekrutierung ein beschleunigtes Anerkennungs- und Einreiseverfahren. Seit Juni 2021 berät die ZAQ+ auch fränkische Arbeitgeber*innen zu Ablauf und Voraussetzungen dieses Verfahrens und begleitet sie bedarfsgerecht entlang des gesamten Umsetzungsprozesses.
Die ZAQ+ ist Teil des bundenweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ).
Wer seinen im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen will, erfährt bei der Anerkennungsberatung der ZAQ+, wohin man sich wenden muss, welche Unterlagen für das Verfahren benötigt werden und welche Kosten entstehen. Das Angebot richtet sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Bei Bedarf werden Interessent*innen im Anerkennungsverfahren von der Beratungsstelle begleitet, an die zuständigen Stellen verwiesen und bei der Antragsstellung auf einen Anerkennungszuschuss unterstützt.
Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir vorab einige Information von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher online die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“:
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung (Deutsch)
Pre-Counselling Questionnaire (English)
Laden Sie bitte möglichst auch die folgenden Dokumente hoch:
Das Ausfüllen des Fragebogens erleichtert uns die Arbeit und es beschleunigt die Beratung, wenn wir die genannten Informationen bereits im Voraus bekommen.
Erteilt die zuständige Anerkennungsstelle aufgrund wesentlicher Unterschiede zur entsprechenden deutschen Qualifikation lediglich eine Teilanerkennung, erhalten Ratsuchende in der Qualifizierungsberatung der ZAQ+ Auskünfte zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, die zur vollen beruflichen Anerkennung führen. Das Ziel ist eine berufliche Tätigkeit, die der im Ausland erworbenen Qualifikation entspricht.
Die Qualifizierungsbegleitung „übersetzt“ die festgestellten Defizite in einen konkreten Qualifizierungsplan und unterstützt dabei, eine passgenaue Qualifizierungslösung zu finden.
Bitte beantworten Sie uns online die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Qualifizierungsberatung“:
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Qualifizierungsberatung (deutsch)
Pre-Counselling Questionnaire (English)
Falls Sie nicht alle Fragen beantworten können, können Sie sich trotzdem gerne an uns wenden. Es erleichtert uns jedoch die Arbeit und beschleunigt die Beratung, wenn wir die genannten Informationen bereits vorab bekommen.
Das Fachinformationszentrum Einwanderung bei der ZAQ+ berät Unternehmen und ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten mit konkretem Arbeitsplatzangebot in Ober-, Mittel- oder Unterfranken zu den in Frage kommenden Optionen und Voraussetzungen des (beschleunigten) Anerkennungs- und Einreiseverfahrens, erläutert die einzelnen Prozessschritte, beteiligten Akteure, zeitlichen Fristen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Mithilfe unserer Fachberatungen zu Anerkennung und Qualifizierung unterstützen wir Ihr individuelles Anliegen im Vorfeld und während des beschleunigten Verfahrens und gegebenenfalls auch dabei, eine passgenaue Qualifizierungslösung zu finden.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren auf einen Blick
Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher online den Fragenkatalog zur Vorbereitung auf unsere Beratung und schicken uns die dort genannten Dokumente, soweit sie Ihnen vorliegen. Vielen Dank!
Die Beratung erfolgt kostenfrei. Finanziert wird die Beratungsstelle im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die IQ-Beratungsstandorte in Bayern befinden sich in Augsburg, München und Nürnberg.
Wir beraten Sie gerne per E-Mail, telefonisch und – nach Terminvereinbarung – auch persönlich. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Anschrift
Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Schoppershofstraße 80
90489 Nürnberg
Auskunft & Beratung
Franz Barthel, Nicole Hüppauff, Florina Kajtazi, Fabiola Liebl-Nützel, Elisabeth Schallwig, Louise Mielke
Terminvereinbarung
09 11 / 2 31 - 1 05 52
Telefonische Beratung
Dienstag 10 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr
09 11 / 2 31 - 1 05 52
E-Mail-Beratung
E-Mail an Anerkennungsberatung
Anschrift
Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Gewerbemuseumsplatz 1
90403 Nürnberg
Auskunft & Beratung
Nathalie Oswald, Jürgen Stölzle
Terminvereinbarung
09 11 / 2 31 - 1 02 39
09 11 / 2 31 - 7 75 21
E-Mail-Beratung
E-Mail an Qualifizierungsberatung
Anschrift
Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Schoppershofstraße 80
90489 Nürnberg
Auskunft und Beratung
Ute Groß
09 11 / 2 31 - 7 44 15
E-Mail-Beratung
E-Mail an Arbeitgeberberatung
Das Projekt Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.