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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit am Bildungszentrum

Wir ermöglichen behinderten Menschen Bildung, Selbstbestimmung und erfolgreiches Lernen und möchten mit unseren barrierefreien Angeboten unterstützen. Auf der folgenden Seiten finden Hinweise und Informationen zu der Barrierefreiheit bei den Angeboten des Bildungszentrums.

Das Bildungszentrum Nürnberg bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bz.nuernberg.de.

Alle weiteren Informationen zur Barrierefreiheit am Bildungszentrum finden Sie hier.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 16. August 2019 erstellt. Diese Erklärung wurde am 25. Mai 2023 überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche:

  • Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet. Daneben ermöglicht ein Kontrastschalter Texte und Links kontrastreich darzustellen.
  • Alle Grafiken verfügen über Alternativtexte
  • Seiten und Webangebote können größtenteils (Ausnahme Hauptnavigation) mit Maus und Tastatur bedient werden
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei
  • PDFs im Downloadbereich sind noch nicht barrierefrei
  • Angebote in leichter Sprache und Gebärdensprache
  • bei Audios stehen noch keine Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung

Begründung:

Der Kosten- und Ressourcenaufwand für die Beseitigung der Barrieren auf der aktuellen Website steht bisher noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir sind bemüht, die bisherigen Barrieren bis Anfang 2024 zu beseitigen und einen barrierefreien Webauftritt nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA bereitzustellen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular.

Sie haben weitergehenden Klärungsbedarf?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.