Das Bildungszentrum Nürnberg bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bz.nuernberg.de.
Diese Erklärung wurde am 16. August 2019 erstellt. Diese Erklärung wurde am 27. August 2020 überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durchgeführt.
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Der Kosten- und Ressourcenaufwand für die Beseitigung der Barrieren auf der aktuellen Website steht bisher noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir sind bemüht, die bisherigen Barrieren bis Ende 2021 zu beseitigen und einen barrierefreien Webauftritt nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA bereitzustellen.
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular.
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.