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Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+)

Das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BQFG) garantiert allen Interessierten ein Verfahren zur Prüfung dieser Abschlüsse. Im besten Fall entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten, ob der ausländische Abschluss einer vergleichbaren deutschen Berufsqualifikation entspricht.

Die ZAQ+ im Bildungszentrum der Stadt Nürnberg ist seit 2012 die Anlaufstelle für alle Migrant*innen in Mittel-, Ober- und Unterfranken, die eine Beratung zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse wünschen.

Informationsflyer zum Download

Die ZAQ+ ist auch in der laufenden Förderrunde 2026 bis 2028 Teil des bundesweiten Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung.

Zu den Zielen des Förderprogramms IQ und des Netzwerks IQ gehört es, für Vielfalt und gegen Diskriminierung einzutreten. Die Erklärung des Förderprogramms IQ gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit finden Sie hier zum Download.

Die Angebote der Zentralen IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+)

Anerkennungsberatung

Wer seinen im Ausland erlangten Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen will, erfährt bei der Anerkennungsberatung der ZAQ+, 

  • wohin man sich wenden muss,
  • welche Unterlagen für das Verfahren benötigt werden,
  • welche Kosten entstehen
  • und ob es Möglichkeiten der Förderung gibt.

Das Angebot richtet sich an Menschen aus allen Berufsgruppen. Gerne begleitet Sie die ZAQ+ im Anerkennungsverfahren. Bei Bedarf verweisen wir Sie an die zuständigen Stellen und unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auf einen Anerkennungszuschuss.

Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, benötigen wir vorab einige Information. Bitte beantworten Sie uns daher online die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“:

Laden Sie im Fragenkatalog bitte möglichst auch die folgenden Dokumente hoch:

  • Zeugnis / Diplom und Fächerübersicht (in Originalsprache und, falls vorhanden, in Übersetzung)
  • Lebenslauf (CV)
  • Ausweis / Pass / Aufenthaltsdokument
  • Wenn Sie das haben: Arbeitsbuch/-zeugnis/-nachweise, Bescheinigungen über Weiterbildungen, Briefe und Bescheide von Behörden zur Anerkennung Ihrer Qualifikation

Das Ausfüllen des Fragebogens erleichtert unsere Arbeit und beschleunigt die Beratung.

Qualifizierungsberatung

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt und einen Bescheid erhalten haben, sprechen wir in der Qualifizierungsberatung der ZAQ+ mit Ihnen gerne darüber,

  • was genau im Bescheid steht,
  • welche beruflichen Möglichkeiten Sie damit haben,
  • wie Sie sich bei einer Teilanerkennung weiter qualifizieren können
  • und wie eine Qualifizierung finanziert werden kann.

Schreiben Sie uns gerne: E-Mail an Qualifizierungsberatung

Das Ziel der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ist, dass Ratsuchende den Weg zu einer beruflichen Tätigkeit kennen, die der im Ausland erworbenen Qualifikation möglichst entspricht.

Fachinformationszentrum Einwanderung (Arbeitgeberberatung)

Leider müssen wir mitteilen, dass unsere Beratungsstelle zum 31. Dezember 2025 ihre Arbeit eingestellt hat.
Grund hierfür ist, dass die bisherige Förderung nicht verlängert wurde. Das Angebot wird seit dem 1. Januar 2026 darum nicht fortgeführt. Im Raum Unter-, Mittel- und Oberfranken sind uns derzeit keine vergleichbaren Angebote bekannt. 

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. In den vergangenen Jahren durften wir viele Menschen begleiten, beraten und unterstützen – dafür möchten wir uns herzlich bedanken.

Wir danken Ihnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Grundlegende Informationen rund um Einwanderungs- und Anerkennungsfragen für Unternehmen finden Sie auf www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen

Bei Fragen zur Beschäftigung von Drittstaatangehörigen wenden Sie Sich an Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen | Bundesagentur für Arbeit

Bei Fragen zum Beschleunigten Fachkräfteverfahren wenden Sie sich bitte an Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften - Regierung von Mittelfranken

Kostenfreie Beratung

Die Beratung ist für Sie ohne Gebühren. Finanziert wird unsere Beratungsstelle im Rahmen des Förderprogramms  IQ – Integration durch Qualifizierung. 

Das Programm zielt auf die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt ab. Die ZAQ+ wird im Rahmen des Förderprogramms durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit. 

Wir beraten Sie gerne per E-Mail, telefonisch und – nach Terminvereinbarung – auch per Video oder persönlich.

 

Kontakt

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Standorte

Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Gewerbemuseumsplatz 1
90403 Nürnberg
(Postanschrift)
Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Schoppershofstraße 80 (UG)
90489 Nürnberg
Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Theresienstraße 18 (1. OG)
90403 Nürnberg

Auskunft & Beratung
David Scheib, Yaovi Agboyi, Carena Faber, Susann Herzer, Nicole Hüppauff, Florina Kajtazi, Fabiola Liebl-Nützel, Nathalie Oswald, Elisabeth Schallwig, Manuela Setzer, Jürgen Stölzle

Terminvereinbarung
telefonisch: Montag bis Freitag
09 11 / 2 31 - 1 05 52
oder per E-Mail an Terminvereinbarung ZAQ+

Telefonische Beratung
Dienstag 10 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr
09 11 / 2 31 - 1 05 52

E-Mail
E-Mail an Anerkennungsberatung – Beratungsanfragen bitte über unseren Fragenkatalog: deutsch / englisch  
E-Mail an Qualifizierungsberatung

Das Das Projekt „Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ (ZAQ+) wird im Rahmen des Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit.

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