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Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+)

Das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BQFG) garantiert allen Menschen ein Verfahren zur Prüfung dieser Abschlüsse. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ihr Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland befindet. Im besten Fall wird innerhalb von drei Monaten entschieden, ob der ausländische Abschluss einer vergleichbaren deutschen Berufsqualifikation entspricht. Die ZAQ+ am Bildungscampus der Stadt Nürnberg ist seit Juni 2012 die Anlaufstelle für alle Migrant*innen in Mittel-, Ober- und Unterfranken, die eine Beratung zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse wünschen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom März 2020 vereinfacht und erweitert die gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten und bietet Unternehmen für die Rekrutierung ein beschleunigtes Anerkennungs- und Einreiseverfahren. Seit Juni 2021 berät die ZAQ+ auch fränkische Arbeitgeber*innen zu Ablauf und Voraussetzungen dieses Verfahrens und begleitet sie bedarfsgerecht entlang des gesamten Umsetzungsprozesses.

Die ZAQ+ ist Teil des bundesweiten Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung.

Informationsflyer zum Download

Zu den Zielen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung und des Netzwerks IQ gehört es, für Vielfalt und gegen Diskriminierung einzutreten. Dieser Zielsetzung fühlen sich die Träger der Vorhaben auch in der laufenden Förderrunde 2023 bis 2025 verpflichtet. Die Erklärung des Förderprogramms IQ gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit finden Sie hier zum Download

Anerkennungsberatung

Wer seinen im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen will, erfährt bei der Anerkennungsberatung der ZAQ+, wohin man sich wenden muss, welche Unterlagen für das Verfahren benötigt werden und welche Kosten entstehen. Das Angebot richtet sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Bei Bedarf werden Interessent*innen im Anerkennungsverfahren von der Beratungsstelle begleitet, an die zuständigen Stellen verwiesen und bei der Antragsstellung auf einen Anerkennungszuschuss unterstützt.

Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, brauchen wir vorab einige Information von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns daher online die Fragen in unserem „Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung“:
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Anerkennungsberatung (Deutsch)
Pre-Counselling Questionnaire (English)

Laden Sie bitte möglichst auch die folgenden Dokumente hoch:

  • Zeugnis / Diplom und Fächerübersicht (in Originalsprache und, falls vorhanden, in Übersetzung)
  • Lebenslauf (CV)
  • Ausweis / Pass / Aufenthaltspapier
  • Wenn Sie das haben: Arbeitsnachweise, Bescheinigungen über Weiterbildungen, Briefe und Bescheide von Behörden zur Anerkennung Ihrer Qualifikation

Das Ausfüllen des Fragebogens erleichtert uns die Arbeit und es beschleunigt die Beratung, wenn wir die genannten Informationen bereits im Voraus bekommen.

Qualifizierungsberatung

Erteilt die zuständige Anerkennungsstelle aufgrund wesentlicher Unterschiede zur entsprechenden deutschen Qualifikation lediglich eine Teilanerkennung, erhalten Ratsuchende in der Qualifizierungsberatung der ZAQ+ Auskünfte zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, die zur vollen beruflichen Anerkennung führen. Das Ziel ist eine berufliche Tätigkeit, die der im Ausland erworbenen Qualifikation entspricht.

Fachinformationszentrum Einwanderung (Arbeitgeberberatung)

Leider müssen wir mitteilen, dass unsere Beratungsstelle zum 31. Dezember 2025 ihre Arbeit eingestellt hat.
Grund hierfür ist, dass die bisherige Förderung nicht verlängert wurde. Das Angebot wird seit dem 1. Januar 2026 darum nicht fortgeführt. Im Raum Unter-, Mittel- und Oberfranken sind uns derzeit keine vergleichbaren Angebote bekannt. 

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. In den vergangenen Jahren durften wir viele Menschen begleiten, beraten und unterstützen – dafür möchten wir uns herzlich bedanken.

Wir danken Ihnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Grundlegende Informationen rund um Einwanderungs- und Anerkennungsfragen für Unternehmen finden Sie auf www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen

Bei Fragen zur Beschäftigung von Drittstaatangehörigen wenden Sie Sich an Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen | Bundesagentur für Arbeit

Bei Fragen zum Beschleunigten Fachkräfteverfahren wenden Sie sich bitte an Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften - Regierung von Mittelfranken

Kontakt

Anerkennungsberatung

Anschrift

Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Schoppershofstraße 80
90489 Nürnberg
Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Theresienstraße 18 (1. OG)
90403 Nürnberg

Auskunft & Beratung
David Scheib, Yaovi Agboyi, Manuela Ernenputsch, Susann Herzer, Nicole Hüppauff, Florina Kajtazi, Fabiola Liebl-Nützel, Elisabeth Schallwig, Manuela Setzer, Carena Faber

Terminvereinbarung
09 11 / 2 31 - 1 05 52

Telefonische Beratung
Dienstag 10 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr
09 11 / 2 31 - 1 05 52

E-Mail-Beratung 
E-Mail an Anerkennungsberatung


Qualifizierungsberatung

Anschrift
Bildungscampus Nürnberg (ZAQ+)
Gewerbemuseumsplatz 1
90403 Nürnberg

Auskunft & Beratung
Nathalie Oswald, Jürgen Stölzle

Terminvereinbarung 
09 11 / 2 31 - 1 02 39
09 11 / 2 31 - 7 75 21

E-Mail-Beratung
E-Mail an Qualifizierungsberatung
 

 

 

Das Projekt Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Gefördert durch:

Administriert durch:

In Kooperation mit: