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Informationen zur Barrierefreiheit am Bildungszentrum

Wir ermöglichen behinderten Menschen Bildung, Selbstbestimmung und erfolgreiches Lernen und möchten mit unseren barrierefreien Angeboten unterstützen. Hier finden Sie Hinweise und Informationen zu der Barrierefreiheit bei den Angeboten des Bildungszentrums. Behinderte Menschen sind allen Kursen des BZ willkommen. Wir versuchen, den Kursbesuch möglichst barrierefrei zu gestalten. In dem Fachbereich „barrierefrei Lernen“ sind alle Kurse besonders auf die Belange von Menschen mit Behinderung ausgerichtet.

Gerne beraten wir Sie: 09 11 / 2 31 - 26 87 oder per Fax unter 09 11 / 2 31 - 58 33 oder E-Mail.
 

Kursangebot barrierefrei Lernen

Begleitperson und Kursassistenz

Hinweis bei Rollstuhl- oder Rollator-Nutzung

Hinweise für blinde und sehbehinderte Menschen

Hinweis für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Hinweis für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WFB)

Behindertenfahrdienst


barrierefrei Lernen - nicht nur für behinderte Menschen

Im Bereich "barrierefrei Lernen" werden pro Studienjahr rund 240 Veranstaltungen mit über 2500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten. Wir möchten Menschen mit und ohne Behinderung die Teilhabe an allen Angeboten ermöglichen: Bitte teilen Sie uns, wenn Sie Unterstützung benötigen! Wir beraten sowohl behinderte Erwachsene als auch deren Angehörige und in der Behindertenarbeit Tätige.

Zu den Kursen


Begleitperson und Kursassistenz

Falls Sie bei der Teilnahme an einem Kursangebot Unterstützung bzw. Assistenz benötigen, bitten wir Sie, uns dies möglichst frühzeitig mitzuteilen. Falls Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B enthält, können Sie hierfür auch eine Begleitperson anmelden. Die Begleitperson erhält einen Freiplatz, wenn diese Sie bei der Teilnahme unterstützt. In diesem Fall bitten wir, uns eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zuzusenden oder der Kursleitung bei Kursbeginn zu zeigen. Ein eigener Arbeitsplatz für die Begleitperson steht nicht zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an Telefon: 09 11 / 2 31 - 26 87 oder gerne auch per Fax unter 09 11 / 2 31 - 58 33 oder E-Mail.


Hinweis bei Rollstuhl- oder Rollator-Nutzung

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, wenn Sie Kurse erstmals besuchen möchten, da die Kursräume in Schulen häufig nicht barrierefrei zugänglich sind. Wir bemühen uns, Ihnen die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Seminarräume im südpunkt (Pillenreuther Straße 147) und im Gewerbemuseumsplatz 2 (außer Raum 3.22 und 3.23) sind barrierefrei zugänglich. Behindertentoiletten sind in den beiden Seminargebäuden des Bildungszentrums vorhanden.

Hinweis für blinde und sehbehinderte Menschen

Über das Kursangebot beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch. Auch die Anmeldung ist telefonisch möglich!

Telefon: 09 11 /  2 31 - 26 87

Hinweis für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Auf Anfrage bemühen wir uns um eine Gebärdendolmetscherin bzw. eine Lautsprecher- oder Induktionsanlage, um Ihnen eine optimale Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu ermöglichen. Über das Kursangebot beraten wir Sie gerne auch per Fax unter 09 11 / 2 31 - 58 33 oder E-Mail.

IndukTiv hören

HÖRmobil

Mit dieser technischen Ausstattung für optimalen Klangempfang lädt das BZ alle schwerhörenden Menschen ein. Auf Anfrage kann eine mobile Höranlage zur Verfügung gestellt werden. Um ihnen eine komfortable Teilnahme an den Großveranstaltungen im Fabersaal zu ermöglichen, hat das Bildungszentrum eine Induktionsanlage eingebaut. Mit einer induktiven Höranlage können Cochlea Implantat- sowie Hörgeräteträgerinnen und -träger übertragene Informationen vollkommen klar, rein und unverzerrt wahrnehmen.

Dabei sind alle Neben- und Hintergrundgeräusche ausgeblendet. Das sonst nur durch Lautsprecher verstärkte gesprochene Wort und auch Musik werden über einen Transformator unmittelbar mit der – den Raum im Unterboden umgebenden – Induktionsschleife verbunden. Das so eingespeiste Tonsignal erzeugt ein elektromagnetisches Wechselfeld. Mit Hörgeräten oder Cochlea Implantaten, die über eine so genannte T-Spule verfügen, lässt sich das Signal auf direktem Weg induktiv aufnehmen. Die Geräte werden dafür lediglich umgeschaltet.

Guter Klang auf allen Plätzen
Bei uns im Fabersaal können Sie auf allen Plätzen indukTiv hören! Bitte stellen Sie Ihr Hörgerät auf Schalterstellung T“. Trotz der Zunahme an Cochlea-Implantaten (CI) und immer besserer Hörgeräte haben deren Trägerinnen und Träger bei Ansammlung von mehreren Personen und größeren Räumen massive Schwierigkeiten den Nutzschall von den Störgeräuschen zu trennen. Auch mit guter Lautsprecherbeschallung war es deshalb beim Vorliegen einer Hörbehinderung bislang nicht möglich, dem gesprochenen Wort bei großen Veranstaltungen einwandfrei zu folgen.

Flyer zum Download


Hinweis für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WFB)

WFB-Ermäßigung: Auf der Grundlage einer Kooperations-Absprache erhalten die Beschäftigten in den Nürnberger Behindertenwerkstätten eine Ermäßigung und zahlen 24,00 Euro pro Kurs. (Es gelten die gleichen Ausnahmen wie beim Nürnberg-Pass).

Mitarbeitende des Bildungszentrums bieten in vielen WFBs eine persönliche Anmeldung an. Die Termine können Sie über den Sozialdienst erfragen, der auf Wunsch bei der Anmeldung unterstützt.


Behindertenfahrdienst

Sie wollen zum ersten Mal den unentgeltlichen Transport zu Veranstaltungen des Bildungszentrums nutzen?

Bitte rufen Sie uns an: Tel. 09 11 / 2 31 - 26 87. Wir senden Ihnen die für die Erstanmeldung notwendigen Unterlagen zu und informieren Sie über die jeweils zuständigen Fahrdienste.

Für Fahrten zu Kursen des Bildungszentrums werden Daueraufträge für das ganze Kurshalbjahr entgegengenommen. Die Anmeldung für den Behindertenfahrdienst ist für jedes Kurshalbjahr neu erforderlich. Die jeweilige Kursnummer entnehmen Sie dem Programm. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Abmeldung, wenn Sie zu einem Termin nicht abgeholt werden wollen!

Wie erhalte ich einen (Behinderten-) Fahrdienst?

Dies betrifft nur behinderte Menschen, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Kursen kommen können: Sie können beim Bezirk Mittelfranken einen Antrag stellen. Dann kann der Bezirk Ihnen die Fahrten mit dem Behindertenfahrdienst bezahlen. Das Bildungszentrum schickt Ihnen gerne einen Fahrdienst-Antrag zu. Sie können den Behindertenfahrdienst selbst beantragen oder das Bildungszentrum hilft Ihnen beim Ausfüllen der Anträge. Der Antrag muss gestellt werden bei:

Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, Tel.: 09 81 / 46 64 - 0 / - 23 02, Fax: 09 81 / 46 64 23 - 99

Zur Website

Für behinderte Menschen, die eine Fahrdienstberechtigung haben

Der Bezirk Mittelfranken zahlt Ihnen die Fahrten mit dem Behindertenfahrdienst zu mindestens drei Kursen des Bildungszentrums und zurück. Diese Fahrten werden nicht auf die Fahrtenkarte angerechnet. Das gilt für den Zeitraum eines Schuljahres von Mitte September bis Mitte September des Folgejahres (z.B. 13.09.2021 bis 12.09.2022).

Nur wenn das Bildungszentrum Kenntnis hat, dass Sie einen Fahrdienst für den Kursbesuch benötigen: Das Bildungszentrum bittet den Bezirk Mittelfranken um die Genehmigung der zusätzlichen Fahrten. Der Bezirk schickt den Kursteilnehmenden eine neue Genehmigung der zusätzlichen Bildungsfahrten für die Kurse.

Bitte beachten: Für jeden Kurs braucht man zwei Fahrten. Man braucht pro Termin eine Hinfahrt und eine Rückfahrt. Wenn ein Kurs 13 Termine hat, braucht man 26 Fahrten bzw. die entsprechenden Kilometer pro Fahrt. Bei weniger als 60 Bildungsfahrten bekommt man weitere zusätzliche Fahrten genehmigt.

Ausnahme: Bei diesen Kursen steht: „Behindertenfahrdienst nur auf Fahrtenkarte“. Hier muss man die Fahrten auf die Fahrtenkarte anrechnen lassen und es werden die Kilometer pro Fahrt dort abgezogen.

Die Anmeldung für den Fahrdienst muss für jeden Kurs und jedes halbe Jahr neu erfolgen. Bei der Anmeldung müssen Sie immer die Nummer des Kurses dazusagen. Auf Ihrem Teilnahmeausweis oder im Programm steht die Kursnummer. Das Bildungszentrum beantragt dann für Sie die zusätzlichen Bildungsfahrten bei dem Bezirk.

Wenn der Bezirk einen einzelnen Kurs nicht genehmigt

Der Bezirk genehmigt manchmal einen einzelnen Kurs nicht. Das kommt selten vor. Dann können Sie Ihre Fahrtenkarte benutzen. So kommen Sie zu Ihrem Kurs im Bildungszentrum.

Fahrdienst für Behinderte gGmbH FDZ: Tel.: 09 11 / 33 38 04, Fax: 09 11 /  39 93 03

Gerne können Sie sich an die FDZ wenden. Insbesondere wenn Sie einen Rollstuhl nutzen, empfehlen wir Ihnen, einen Dauerauftrag bei der FDZ zu stellen. Ein solcher Dauerauftrag hat den Vorteil, dass die FDZ vom Bildungszentrum alle Kursänderungen mitgeteilt bekommt und dies berücksichtigt: Manchmal muss ein Termin ausfallen oder ein neuer Termin kommt dazu. Bitte stellen Sie Ihre Fahraufträge zu den Kursen rechtzeitig. Die Aufträge müssen 3 Wochen vor Kursbeginnbei der FDZ sein!

Bitte bei einem Dauerauftrag beachten: Manchmal ist man krank oder hat einen anderen Termin. Dann kann man den Kurs nicht besuchen. Bitte sagen Sie möglichst frühzeitig Ihrem Fahrdienst Bescheid!

Fahrdienst über Taxizentrale:

Taxiruf in Nürnberg Tel.: 09 11 / 1 94 10.

Der Taxiruf 19410 ist spontan möglich, außer wenn Sie einen Rollstuhl nutzen. Gerne können Sie sich auch wegen eines Dauerauftrags an die Taxizentrale wenden. Sie müssen selbst der Taxizentrale alle Änderungen von Terminen mitteilen.

Fahrdienst für Behinderte gGmbH FDZ: Tel.: 09 11 / 33 38 04

Gerne können Sie sich an die FDZ wenden. Insbesondere wenn Sie einen Rollstuhl nutzen, empfehlen wir Ihnen, einen Dauerauftrag bei der FDZ zu stellen. Ein solcher Dauerauftrag hat den Vorteil, dass die FDZ vom Bildungszentrum alle Kursänderungen mitgeteilt bekommt und dies berücksichtigt: Manchmal muss ein Termin ausfallen oder ein neuer Termin kommt dazu. Bitte stellen Sie Ihre Fahraufträge zu den Kursen rechtzeitig. Die Aufträge müssen 3 Wochen vor Kursbeginn bei der FDZ sein!

Bitte bei einem Dauerauftrag beachten: Manchmal ist man krank oder hat einen anderen Termin. Dann kann man den Kurs nicht besuchen. Bitte sagen Sie möglichst frühzeitig Ihrem Fahrdienst Bescheid!

Andere Fahrdienste:

Falls Sie nicht mit der FDZ oder Taxi fahren können oder möchten: Es besteht die Möglichkeit einen anderen Fahrdienst zu wählen. Der Fahrdienst muss vom Bezirk Mittelfranken zugelassen sein. Gerne informieren wir Sie über weitere zugelassene Fahrdienste bzw. Taxiunternehmen. Sie müssen selbst dem Fahrdienst alle Änderungen von Terminen sagen.