Zum Hauptinhalt springen

Kursentgelte und Ermäßigungen

Aktuelles zu den Entgelten

Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom 15. März 2023 erhöhen sich die Kursentgelte und Kursleiterhonorare des Bildungszentrums Nürnberg. Die Entgelte werden im Schnitt zwischen 20 und 25 Prozent erhöht. Dies gilt für alle Kurse und Veranstaltungen des BZ und wird ab dem 1. Juli 2023 für das zweite Halbjahr 2023 wirksam. Die Honorare für die Kursleitenden werden im Schnitt um 20 % erhöht. Dies wird ebenfalls für die Kurse ab dem 1. Juli 2023 wirksam. Die gegenwärtig steigende Inflation und auch die gesamtwirtschaftliche Lage machen eine Anpassung der Entgelte und Honorare erforderlich.


Infos über Möglichkeiten der Ermäßigung

Für die nachstehend benannten Personengruppen können Ermäßigungen in Höhe von 50 % für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen gewährt werden. Eine Ausnahme stellen Filmveranstaltungen, Lehrgänge sowie Reisen, Tagesfahrten, Prüfungen und sonstige Veranstaltungen außerhalb Nürnbergs und Veranstaltungen mit vereinbarten Entgelten dar. Auf Material- und Lebensmittelkosten können keine Ermäßigungen gestattet werden. Kurse, auf die keine Ermäßigungen gewährt werden können, sind mit einem entsprechenden Kennzeichen vermerkt: KE

Zeichenerklärung KE: Bei diesen Kursen muss wegen des erhöhten Aufwands (Miete, Geräteausstattung u. a.) das Entgelt fest vereinbart werden, d. h. eine Ermäßigung ist nicht möglich.

 

Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes gegen Vorlage des Nürnberg-Passes

Wenn eine Ermäßigung als Nürnberg-Pass-Inhaber in Anspruch genommen wird, ist dieser sowie eine entsprechende Legitimation (Personalausweis, Pass) bei der Anmeldung vorzulegen. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass der Nürnberg-Pass noch mindestens bis Kursbeginn gültig ist.
Mehr Informationen

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis, Ausbildungsvertrag)

Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligengesetzes (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr)

Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligengesetzes (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr) bei Vorlage des entsprechenden Nachweises.

Leistungen für Bildung & Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung & Teilhabe fördert und unterstützt die Stadt Nürnberg Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
Mehr Informationen

WfB-Ermäßigung

Die Beschäftigten in den Nürnberger Behindertenwerkstätten erhalten eine Ermäßigung gemäß der jeweils aktuellen Kooperationsvereinbarung des BZ mit den Nürnberger Behindertenwerkstätten. Die Sätze 2 und 3 unter Infos über Möglichkeiten der Ermäßigungen gelten hierbei entsprechend.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit am Bildungszentrum

Behindertenfahrdienst

Sie wollen zum ersten Mal den unentgeltlichen Transport zu Veranstaltungen des Bildungszentrums nutzen?

Bitte rufen Sie uns an: Tel. 09 11 / 2 31 - 26 87. Wir senden Ihnen die für die Erstanmeldung notwendigen Unterlagen zu und informieren Sie über die jeweils zuständigen Fahrdienste.

Für Fahrten zu Kursen des Bildungszentrums werden Daueraufträge für das ganze Kurshalbjahr entgegengenommen. Die Anmeldung für den Behindertenfahrdienst ist für jedes Kurshalbjahr neu erforderlich. Die jeweilige Kursnummer entnehmen Sie dem Programm. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Abmeldung, wenn Sie zu einem Termin nicht abgeholt werden wollen!

Weitere Informationen