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Entgelte, Ermäßigungen und Befreiungen

1. Entgeltpflicht

Der Kursangebotsplan und die Veranstaltungen für das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg sind grundsätzlich entgeltpflichtig.

2. Bei der Festlegung der Entgelte wird von folgenden Grundsätzen ausgegangen:

2.1 Es wird von einem Mindestentgelt ausgegangen, das das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg intern festlegt. Die Entgeltfestlegungen werden im Zusammenhang mit der Programmkalkulation dokumentiert und offengelegt.

2.2 Bei Kursen und Angeboten mit Teilnahmezahlen, die unterhalb der jeweils kalkulierten Mindestteilnahmezahl liegen, ist das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg berechtigt, einen entsprechenden Aufschlag zu erheben.

2.3 Bei Kursen mit besonderem Aufwand ist das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg berechtigt, entsprechend höhere Entgelte zu erheben. Das gilt auch bei Kooperationen mit externen Anbietern (öffentlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen). Ebenso sind Aufschläge oder Minderungen aus marktpolitischen und pädagogisch-didaktischen Gründen zulässig.

3. Folgende Einzelregelungen gelten zusätzlich:

Verwaltungsentgelt bei Rücktritt pro Normalkurs 10,00 EURO (Für Lehrgänge oder Kurse mit besonderem Aufwand sind in den Lehrgangs-/Kursunterlagen besondere Regelungen für den Fall des Rücktritts enthalten.)

4. Ermäßigungen werden vorgenommen in Höhe bis zu 50% für

4.1
a) Kurse im Bereich der Behindertenarbeit
b) soziale Integrations- und Reintegrationskurse, vor allem Angebote für Ausländerinnen und Ausländer (außer für Wochen- und Wochenendseminare auswärts)

4.2 In Höhe bis zu 100 % für
a) Foren, Symposien, Vortragsreihen und Gesprächskreisen sowie Projekten und Werkstätten, für die ein hoher Anteil an Eigeninitiative und Arbeitseinsatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geleistet wird
b) Kurse für besonders benachteiligte Zielgruppen

5. Eine Ermäßigung wird gewährt:

5.1 in Höhe von 50 % für Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes für alle Veranstaltungen, mit Ausnahme von Filmveranstaltungen, Lehrgängen sowie Reisen, Tagesfahrten und sonstigen Veranstaltungen außerhalb Nürnbergs und Veranstaltungen mit vereinbarten Entgelten.

5.2 Personen mit Hauptwohnsitz in Nürnberg auf Antrag, wenn ein Fall außergewöhnlicher sozialer oder familiärer Härte gegeben ist.

6. Ausschluss von Ermäßigung oder Entgeltfreiheit

Eine Ermäßigung oder Entgeltfreiheit nach den Ziffern 4 und 5 ist ausgeschlossen, wenn der Gesamtkurs oder einzelne Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer durch Drittmittel gefördert werden.

7. Preisgestaltung von BZ-Publikationen

Publikationen des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg werden zu angemessenen Preisen verkauft.

8. Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind die Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer, bei Minderjährigen auch die anmeldenden Eltern.

9. Entstehen der Entgeltschuld und Fälligkeit

9.1 Die Entgelte sind bei Einzelveranstaltungen im Voraus oder an der Kasse, sonst bei Einschreibungen für die gesamte Veranstaltung des jeweiligen Halbjahres im Voraus zu entrichten.

9.2 Entgelte werden grundsätzlich nur erstattet, wenn eine Veranstaltung ausfällt. Umschreibungen innerhalb der Kurse im gleichen Halbjahr werden nach Möglichkeit vorgenommen.

10. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt an Stelle der bisherigen Entgeltordnung vom 10.03.2010.