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Benutzungsordnung

1. Aufgaben und Ziele

Das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Nürnberg und wendet sich als kommunale Volkshochschule an alle Bürgerinnen, Bürger und gesellschaftliche Gruppen. Als Ort des Lernens und der Kommunikation, als Stätte der Qualifizierung und der kritischen Aufklärung dient das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg mit seinen systematischen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es trägt mit den unterschiedlichen Angeboten dazu bei, die individuelle Selbstbestimmung zu fördern, Chancengleichheit zu verwirklichen und Diskriminierungen abzubauen.

2. Gemeinnützigkeit

2.1 Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) durch Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.

2.2 Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.3 Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Bildungszentrums im Bil-dungscampus Nürnberg oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück; darüber hinausgehende Vermögenswerte sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

2.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Organisation

3.1 Das Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Nürnberg.

3.2 Die Leitung der Amtsgeschäfte des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg obliegt der Direktorin / dem Direktor des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg und wird im Vertretungsfall von ihrer / seiner Stellvertretung geführt.

4. Planetariumsbeirat

4.1 Beim Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg besteht ein Planetariumsbeirat. Die Geschäfte des Planetariumsbeirats führt die Fachteamleitung Planetarium.

4.2 Der Planetariumsbeirat wird mindestens zwei Mal jährlich durch die Fachteamleitung Planetarium einberufen. Die Tätigkeit im Planetariumsbeirat ist ehrenamtlich.

4.3 Der Planetariumsbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Ziele und Aufgaben sowie Zusammensetzung des Planetariumsbeirats

5.1 Ziele und Aufgaben
Das Nicolaus-Copernicus-Planetarium ist das größte Planetarium Bayerns und zählt zu den wichtigen Kultur- und Bildungseinrichtungen der Stadt und der Metropolregion Nürnberg. Der Planetariumsbeirat dient dazu, die Vernetzung des Planetariums weiter zu stärken und es intensiv in die Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturszene der Stadt und der Metropolregion Nürnberg einzubinden. Seine Mitglieder werden die Arbeit des Planetariums insbesondere in Fragen der Programmentwicklung und der Qualitätssicherung begleiten, beraten und unterstützen.

5.2 Zusammensetzung
Der Planetariumsbeirat setzt sich aus einer/einem Vertreter/in des Kulturreferats, der/dem Direktor/in des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg, der/dem Leiter/in des Fachteam Planetarium, je einer/einem Vertreter/in der im Kulturausschuss vertretenen Parteien und je einer/einem oder zwei Expert/innen aus den Bereichen zusammen. Der Beirat soll sich zu mindestens 40 % aus Frauen und zu mindestens 40 % aus Männern zusammensetzen. Bei Bedarf können von der Fachteamleitung Planetarium Gäste und/oder Mitarbeiter/innen des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeladen werden.

Expert/innen aus den Bereichen

  • Lehrstuhl für Physik oder das Astronomische Institut der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Medien
  • Museen bzw. Kunst- und Kulturpädagogik
  • Nürnberger Astronomische Gesellschaft
  • Stadtgesellschaft
  • Wirtschaft
  • Wissenschaftskommunikation

Die Expert/innen aus den Bereichen werden für die Dauer einer Amtszeit von drei Jahren von der/dem für den Kulturbereich zuständigen kommunalen Wahlbeamtin/Wahlbeamten berufen. Scheidet ein/e berufene/r Vertreter/in aus seiner/ihrer Funktion in ihrem/seinem Bereich oder aus anderen Gründen aus, wird für den verbleibenden Berufungszeitraum ein/e Vertreter/in nachberufen.

6. Vorsitz im Planetariumsbeirat

6.1 Der Planetariumsbeirat wählt für die Dauer einer Amtszeit von drei Jahren eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n. Der/die Vorsitzende leitet die Sit-zungen des Planetariumsbeirats.

6.2 Die Sitzungen werden unter Mitteilung einer Tagesordnung durch die Fachteamleitung Planetarium einberufen. Die Sitzungen des Planetariumsbeirats sind nichtöffentlich.

6.3 Über die Sitzungen wird vom Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg ein Protokoll geführt. Das Protokoll wird den Mitgliedern des Planetariumsbeirats und den Mitgliedern des Fachbeirats beim Bildungscampus Nürnberg zur Kenntnis gegeben.

7. Vertretung der Kursleitenden

Beim Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg gibt es eine Vertretung der Kursleitenden. Die Wahl der Mitglieder und deren Aufgaben richten sich nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Vertretung der Kursleitenden am Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg.

8. Vertretung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Beim Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg gibt es eine Vertretung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Wahl der Mitglieder und deren Aufgaben richten sich nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Teilnehmerschaft des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg.

9. Programm

Die Veranstaltungen des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg erstrecken sich auf das Kalenderhalbjahr. Das Angebot besteht aus Kursen, Vortragsreihen, Arbeitsgemeinschaften, Seminaren, öffentlichen Vortragsveranstaltungen und Vorführungen, Führungen und Exkursionen, Fahrten und Wanderungen. Für alle Fachteams des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg erscheint regelmäßig das Programm des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg. Für Angebote einzelner Fachteams können nach Bedarf Son-derdrucke erscheinen.

10. Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Teilnehmen können alle Interessierte, die das 15. Lebensjahr überschritten haben. Bei Maßnahmen, die der außerschulischen Förderung dienen, können auch Personen unter 15 Jahren teilnehmen.

11. Entgelte

Die Entgelte sind in einer Entgeltordnung geregelt.

12. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt an die Stelle der bisherigen Benutzungsordnung vom 13.05.2015.

Stand: 12.12.2018