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Fördermöglichkeiten

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten es zur finanziellen Förderung Ihrer Weiterbildung gibt.

 

Nürnberg-Pass

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Ratenzahlung

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung individuell vereinbart werden. Wenden Sie sich dazu an die jeweiligen Fachbereiche.

Meister-BAfög

Mit „Meister-BAfög“ ist das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ gemeint. Gefördert wird, wer mit Hilfe einer Fortbildung beruflich aufsteigen will. Dabei ist es egal, in welchem Beruf, ob in Vollzeit oder Teilzeit, in einer Schule oder bei anderen Bildungseinrichtungen.
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Steuerliche Förderung

Steuervergünstigungen können Arbeitnehmer/-innen erhalten, die Kurse besuchen, um sich in dem ausgeübten Beruf fortzubilden. Sie können ihre Aufwendungen (z.B. Kosten für Fachbücher und Lernmaterial, Kursentgelte, Fahrtaufwendungen u. Ä.) möglicherweise als Werbungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt der Teilnahmeausweis; besondere Bescheinigungen werden nicht ausgestellt.

Abzugsfähige Werbungskosten
Vorbereitende Studiengänge zu IHK-Weiterbildungsprüfungen sind steuerlich gesehen Fortbildungen in einem ausgeübten Beruf. Insofern sind alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend zu machen und steuerlich abzugsfähig bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Abzugsfähige Aufwendungen können neben den Lehrgangskosten, Besuch von Fachmessen, Fahrtkosten zum Unterricht und zum Treffen mit Lerngemeinschaften sein sowie Aufwendungen für Fachliteratur.

Die Werbungskosten stehen in Bezug zum individuellen Steuersatz und lassen entsprechende Steuerrückzahlungen erwarten.